Deutschland

TikTok sperrt den Kanal von RT DE

Die Videoplattform TikTok hat zum wiederholten Male die Inhalte von "RT DE" blockiert und den Kanal offensichtlich gelöscht. Die Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion von "RT DE" werden indes nicht aufgeben und sich gegen die Zensur wehren.
TikTok sperrt den Kanal von RT DEQuelle: RT

Die besonders bei jungen Nutzern beliebte Videoplattform TikTok hat am Montag ohne Vorankündigung den Kanal von RT DE gesperrt. Zunächst schien es so, dass auch alle auf dem Kanal bislang verfügbaren Inhalte und Abonnements gelöscht wären, inzwischen sind sie für die Administratoren teilweise aber wieder zugänglich.

Eine Begründung dieses überraschenden Schrittes hat RT DE trotz Anfrage bislang nicht erhalten. 

Anfang März waren die Social-Media-Kanäle von RT DE auf den großen Plattformen Facebook, Twitter und Instagram in der EU blockiert worden, obwohl sich die EU-Sanktionen offiziell nur auf das Fernsehprogramm, nicht jedoch auf journalistische Online-Angebote erstrecken. Auch TikTok hatte damals den erst Anfang 2022 auf dieser Plattform neu eröffneten Kanal blockiert.

Seit dem 17. Mai konnte RT DE jedoch auf TikTok wieder uneingeschränkt Inhalte veröffentlichen. Der Spiegel beklagte drei Tage später in einem Artikel:

"TikTok lässt Kreml-Propaganda zu."

Seitdem schaffte es RT DE mit wenigen Videos pro Tag innerhalb kürzester Zeit die Zahl der Abonnenten auf der Videoplattform mehr als zu verdoppeln. Die Zahl der Likes hatte sich in kürzester Zeit mehr als verdreifacht. Dafür möchten sich die Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion herzlich bei allen Lesern und Unterstützern bedanken. Sie versprechen in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung, dass sie trotz aller Rückschläge nicht aufgeben werden.

Auch auf juristischem Wege wird man sich gegen die Sperren und Löschungen wehren. Denn zum einen betrifft die Verordnung, mit der die Tätigkeit von RT auf dem Gebiet der EU eingeschränkt wurde, weder in ihrem Wortlaut noch in dem Ermächtigungsrahmen, innerhalb dessen die EU handeln kann, textliche Online-Angebote. Und zum anderen dürften die wiederholten Sperren und Löschungen auch gegen die bisherige Rechtsprechung verstoßen.

So hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 29. Juli 2021 (III ZR 179/20 und III ZR 192/20) entschieden, dass Anbieter von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken dazu verpflichtet sind "den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen." Mindestens gegen diese Verpflichtung hat TikTok verstoßen.

Am Dienstagabend waren zwar einige Funktionen für die Administratoren wieder nutzbar. Die hochgeladenen Videos sind für die Nutzer in der EU aber auch weiterhin nicht abrufbar.

Mehr zum Thema - "Reporter ohne Grenzen": Verbot von RT und Sputnik ohne "angemessenen Rechtsrahmen" 

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